Immer wieder verlangen deutsche Behörden eine Apostille für thailändische Urkunden. Das Problem: Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht beigetreten. Für thailändische Dokumente gibt es daher keine Apostille, der Weg läuft über die Legalisation bzw. die Urkundenüberprüfung.
Warum es für Thai-Urkunden keine Apostille gibt
Die Apostille ist eine vereinfachte Echtheitsbestätigung zwischen den Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens von 1961. Thailand gehört nicht dazu. Verlangt eine deutsche Stelle eine Apostille für eine thailändische Urkunde, liegt fast immer ein Missverständnis vor: Gemeint ist die Bestätigung der Echtheit auf anderem Weg.
Der tatsächliche Weg: Legalisation und Urkundenüberprüfung
- Bestätigung durch das thailändische Außenministerium (MFA): Die thailändische Urkunde (bzw. ihre englische Übersetzung) wird zunächst vom MFA in Bangkok beglaubigt.
- Deutsche Auslandsvertretung: Die Deutsche Botschaft Bangkok hat die klassische Legalisation thailändischer Urkunden seit Jahren ausgesetzt. Stattdessen wird die Echtheit auf Anforderung der deutschen Behörde im Wege der Urkundenüberprüfung (Amtshilfe) geprüft.
- Beglaubigte Übersetzung in Deutschland: Unabhängig von der Echtheitsprüfung braucht die deutsche Behörde eine Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer.
Hinweis: Die Verfahren ändern sich gelegentlich. Verbindlich sind die aktuellen Hinweise der Deutschen Botschaft Bangkok und der anfordernden Behörde.
Was Sie konkret tun sollten
Fragen Sie bei der deutschen Behörde nach, was genau sie sehen will: nur die beglaubigte Übersetzung, die MFA-Beglaubigung oder eine Urkundenüberprüfung. Das spart doppelte Wege. Die beglaubigte Übersetzung können Sie parallel beauftragen, das verkürzt die Gesamtdauer deutlich.
Chokchai Ngamboonjit, allgemein vereidigter Dolmetscher und ermächtigter Urkundenübersetzer (Landgericht Berlin). Dokument per WhatsApp senden, Angebot erhalten.
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Kostenlos analysieren →Häufige Fragen
Kann ein deutscher Übersetzer die Apostille ersetzen?
Nein. Die beglaubigte Übersetzung bestätigt die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung, nicht die Echtheit der Urkunde. Beides sind getrennte Schritte.
Braucht jede Thai-Urkunde eine Legalisation?
Nein. Viele Behörden begnügen sich mit Original plus beglaubigter Übersetzung. Ob eine Echtheitsbestätigung nötig ist, entscheidet die anfordernde Stelle.
Wie lange dauert eine Urkundenüberprüfung?
Erfahrungsgemäß mehrere Wochen bis Monate, da Vertrauensanwälte in Thailand eingeschaltet werden. Früh anstoßen und die Übersetzung parallel beauftragen.