Ratgeber · Heirat
Thai-Partner in Deutschland heiraten
Was § 1309 BGB bedeutet, welche Dokumente das Paar braucht und wie lange es dauert.
Wer in Deutschland einen thailändischen Partner heiraten möchte, begegnet unweigerlich § 1309 BGB: Das Standesamt prüft, ob nach dem Heimatrecht beider Personen der Ehe ein Hindernis entgegensteht. Für den Thai-Partner bedeutet das konkret: Eine Ledigkeitsbescheinigung (หนังสือรับรองความเป็นโสด) muss vorgelegt werden, die bestätigt dass in Thailand keine bestehende Ehe eingetragen ist.
Die Dokumente im Überblick
| Dokument | Thai-Begriff | Wo ausstellen lassen |
|---|---|---|
| Ledigkeitsbescheinigung | หนังสือรับรองความเป็นโสด | Bezirksamt Thailand (Amphoe) |
| Geburtsurkunde | สูติบัตร | Bezirksamt Geburtsort |
| Hausregister | ทะเบียนบ้าน | Bezirksamt Wohnort |
| Reisepass | หนังสือเดินทาง | Passbehörde |
| Apostille auf allen Dokumenten | — | Thai Ministry of Foreign Affairs |
| Beglaubigte Übersetzung (DE) | — | Vereidigter Dolmetscher Deutschland |
Schritt für Schritt
- Dokumente in Thailand ausstellen lassen
Ledigkeitsbescheinigung, Geburtsurkunde und Hausregister beim zuständigen Bezirksamt (Amphoe) beantragen. - Apostille beim Ministry of Foreign Affairs Thailand
Alle Dokumente müssen vom Thai MFA apostilliert werden — persönlich oder per Bevollmächtigtem in Bangkok (Chaeng Watthana) oder den Regionalbüros. - Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
Alle apostillierten Dokumente müssen von einem vereidigten Dolmetscher in Deutschland übersetzt werden — mit Stempel und Unterschrift. - Anmeldung beim Standesamt
Beide Partner melden sich beim zuständigen Standesamt an. Das Amt prüft alle Unterlagen und erteilt die Genehmigung nach § 1309 BGB — oder fordert eine Befreiung vom Bundesverwaltungsamt. - Eheschließung
Nach Freigabe kann die Heirat stattfinden. Ein vereidigter Dolmetscher muss anwesend sein, wenn der Thai-Partner kein ausreichendes Deutsch spricht.
Die Gesamtdauer beträgt je nach Vollständigkeit der Unterlagen 4 bis 12 Wochen. Häufigster Verzögerungsgrund: fehlende oder abgelaufene Dokumente aus Thailand.